Kärntner Abwehrkämpferbund

 

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Kulturautonomie

 

Die Verhandlungen über die Kulturautonomie

von Prof. Mag. Kuglitsch

 

 


Die vorläufige Landesversammlung von Kärnten versprach während der Vorbereitung der für den 10.10.1920 in der Zone A angesetzten Volksabstimmung, die nationalen Wünsche der Slowenen im Rahmen des durch den Vertrag von Saint-Germain vorgesehenen Minderheitenschutzes zu erfüllen. Die Landesversammlung versprach ab er auch, die genaue Ausarbeitung der Grundsätze für die Wahrung der sprachlichen und nationalen Eigenheit der Slowenen zu vereinbaren.

Da die slowenische Volksgruppe in Kärnten kein geschlossenes Siedlungsgebiet hat, sondern in Streulage siedelt - nach der Volkszählung 1934 waren es 24 857 Personen oder 6,3 %, konnte die Einlösung der Versprechen nur im Wege einer Personalautonomie angestrebt werden. Es sollte ein mit Rechtspersönlichkeiten ausgestatteter Personalverband errichtet werden, dessen Mitglied man durch freiwillige Eintragung in das Volksbuch wurde.

Jedes slowenische Kind hätte somit Anspruch auf Unterricht in den von der slowenischen Volksgemeinschaft verwalteten öffentlichen Volksschulen mit slowenischen Lehrern. Der Kärntner Landtag wollte mit diesem großzügigen Angebot der Kulturautonomie das vor der Volksabstimmung gegebene Versprechen einlösen.

Mit Geduld, Ausdauer und großen Zugeständnissen waren die deutschen Parteien des Landes bestrebt, den Forderungen der Slowenen entgegenzukommen. Die Slowenischnationalen waren jedoch mit dem Angebot der deutschen Parteien des Kärntner Landtages, für die slowenischen Kinder eine neue, ganz nach ihren Wünschen eingerichtete Schule zu schaffen, nicht zufrieden. Sie wollten alle Eltern Südkärntens zwingen, ihre Kinder in die slowenische Schule zu schicken. Die deutsche Seite war sogar bereit, allen Schulen zu opfern, an denen 2/3 der Kinder nachweislich der slowenischen Volksgemeinschaft angehörten. Diese sollten der Verwaltung der Slowenen unterstellt werden.

Die deutschen Parteien weigerten sich aber, die Windischen der Kulturautonomie zwangsweise unterzuordnen. Dies hätte eine verwaltungsmäßige Teilung Kärntens bedeutet, da die kulturelle Autonomie einer territorialen Autonomie gleichgesetzt worden wäre. Der Standpunkt der Slowenen "alles oder nichts", nur das Territorialprinzip kommt für sie in Frage, führte dazu, daß sie die Verhandlungen abbrachen.

Die Slowenen argumentierten:
"Das Gebiet, das sich nicht der slowenischen Volksgemeinschaft anschließt, würde man für deutsch erklären, eine ganze Menge von Gemeinden wäre weiterhin dem verderbenden Einfluß der volksfremden Schulen hilf- und rettungslos preisgegeben. Der politische Streit würde sofort aufs kirchliche Gebiet übertragen die deutsche Predigt und der deutsche Kirchengesang eingeführt. Diese Folgerungen müssen uns abschrecken."

Und weiter:
".... besser ist es, wir haben zunächst noch weiter nichts, als daß das slowenische Volk für immer stirbt." Die Wiederholungen der Behauptungen von slowenischer Seite, Kärnten habe sein feierliches Versprechen vom 28. September 1920 nicht eingelöst, wurden nach dem 2. Weltkrieg immer häufiger. Dabei wurde bewußt verschwiegen, daß die Landesversammlung in dieser Frage mehrere Entschließungen beschlossen hat, die aber auf Grund der Territorialforderungen der Slowenen und somit der Teilung Kärntens nicht durchgeführt wurden.

So kam es zum Einzug einer neuen Legende in der Kärntner Zeitgeschichte, die auf Seite der Deutschkärntner ein neues Schuldgefühl gegenüber den Slowenen kultivieren sollte.

Literatur:
Valentin Einspieler, Verhandlungen über die der slowenischen Minderheit angebotene Kulturautonomie 1925-30 Verlag des Geschichtsvereins für Kärnten.

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