Staatsvertrag
Die slowenische Minderheit in Kärnten
Eine der bestgefördertsten Volksgruppen Europas. österreich hat eine Volksgruppengesetzgebung, die für die slowenische Volksgruppe in allen Bereichen (Wirtschaft, Banken- und Genossenschaftswesen, Medien, Presse- und Verlagswesen, Kultur, Schule, Sportförderung usw.) eine Entwicklung ermöglicht, die europaweit als beispielgebend bezeichnet werden kann.
Die slowenische Volksgruppe wird nach außen hin von zwei Verbänden vertreten: Durch den Zentralverband Slowenischer Organisationen - Vorsitzender Dr. Marjan Sturm (dieser ist linksorientiert) und den Rat der Kärntner Slowenen - Vorsitzender Bernhard Sadovnik (konservativ-christlich orientiert).
Von Exponenten der slowenischen Volksgruppe wird die Stärke der slowenischen Volksgruppe in Kärnten in der öffentlichkeit immer wieder mit 40.000 - 60.000 Personen beziffert. Bei der Volkszählung 1991 haben insgesamt nur 13.692 Kärntnerinnen und Kärntner Slowenisch als Umgangssprache - zumeist in Kombination mit Deutsch - angegeben. Von diesen bekennt sich nur der kleinere Teil zur slowenischen Volksgruppe.
Realistisch schätzt der Zentralverband Slowenischer Organisationen die Zahl der bekennenden Slowenen auf 2.000 bis 5.000 ("Slovenski vestnik" 13. Mai 1993). Von den bei der Volkszählung 1991 ermittelten 530.726 Kärntnern mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben 412.122 oder 96,5 % als Umgangssprache "Deutsch" angegeben. 13.962 oder 2,6 % haben "Slowenisch" als Sprache angekreuzt und 888 oder 0,2 % "Windisch".
Die slowenische Volksgruppe siedelt in Streulage im gemischtsprachigen Gebiet entlang der Südgrenze Kärntens. Sie weist kein geschlossenes Territorium auf.
Die rechtliche Stellung der slowenischen Volksgruppe wird in Artikel 7 des Staatsvertrages vom 15.5.1955 geregelt.
Der Artikel 7 des Staatsvertrages 1955 lautet:
1. österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten , Burgenland und Steiermark genießen dieselben Rechte aufgrund gleicher Bedingungen wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen, einschließlich des Rechtes auf ihre eigenen Organisationen, Versammlungen und Presse in ihrer eigenen Sprache.
2. Sie haben Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer oder kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen; in diesem Zusammenhang werden Schullehrpläne überprüft und eine Abteilung der Schulaufsichtsbehörde wird für slowenische und kroatische Schulen errichtet werden.
3. In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfasst.
4. österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark nehmen an den kulturellen-, Verwaltungs- und Gerichtseinrichtungen in diesen Gebieten auf Grund gleicher Bedingungen wie andere Staatsangehörige teil.
5. Die Tätigkeit von Organisationen, die darauf abzielen, der kroatischen oder slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ist zu verbieten. Alle diese Regelungen gewährleisten den Kärntner Slowenen einen umfassenden Volksgruppenschutz.
Amts- und Gerichtssprache für die slowenische Volksgruppe
Laut Verordnung der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt 307/77 ist für die Angehörigen der slowenischen Volksgruppe bei Verwaltungsbehörden, Gerichten, Gemeinden und Gendarmerieposten die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen.
Von insgesamt weiteren 63 Behörden und Dienststellen des Bundes und des Landes in Kärnten ist die slowenische Sprache auch zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen. Diese Verordnung wurde vom Verwaltungsgerichtshof
aufgehoben und ist durch die Gesetzgebung neu zu erlassen.
Regelung der Topographie für das gemischtsprachige Gebiet
Laut Verordnung der Bundesregierung , BGBI Nr.306/77, werden die Gebietsteile festgelegt, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind.
Dies betrifft die Gemeinden Ebenthal (im Altgemeindebereich Radsberg), Ferlach (Altgemeindebereich Windisch Bleiberg), Ludmannsdorf (Altgemeindebereich Oberdörfl), Bleiburg (Altgemeindebereich Feistritz ob Bleiburg und Moos),
Bad Eisenkappel (Altgemeindebereich Vellach), Neuhaus (Altgemeindebereich Schwabegg) sowie die Gemeinden Globasnitz und Zell Pfarre. Insgesamt betrifft der topographische Bereich 91 Ortschaften der genannten Gemeinden.
Leistungen über den Staatsvertrag hinaus
österreich hat über den Staatsvertrag hinaus der slowenischen Volksgruppe in Kärnten wesentliche Einrichtungen und Förderungen ermöglicht, die in Europa herzeigbar sind.
Obwohl der Staatsvertrag Artikel 7 keine zweisprachigen Schulen vorsieht, in die auch die Kinder der Mehrheitsbevölkerung gehen müssen – ihnen wird somit die österreichische Regelschule vorenthalten – wurde ihnen durch Ausführungsgesetze dieser Schulmischtyp zugestanden.
Nicht verankert sind im Staatsvertrag eigene Musikschulen und eigene Kindergärten.Diese Einrichtungen wurden den Slowenen zugestanden und werden von Bund und Land großzügigst gefördert.
ORF - Slowenen bevorzugt
Im Fernsehen wie im Rundfunk werden der slowenischen Minderheit ausreichend Sendezeiten in ihrer Sprache eingeräumt.
Der ORF ermöglicht ihnen einen eigenen Sender (Radio Kärnten 2 rund um die Uhr) auf einer eigenen Frequenz. Die Kosten belaufen sich derzeit jährlich auf etwa 20 Mill. Schilling und arbeiten in diesem Bereich etwa 30 Mitarbeiter.
Darüber hinaus haben sie in Radio Kärnten 1, beginnend ab 10 Uhr vormittags Einstiege und Sendungen, wie etwa um 16 Uhr, 18 Uhr, 19,30 Uhr und 21 Uhr.
Diese Sendeleistungen werden ihnen zugebilligt, obwohl sie etwa nur 2,5 % der Gesamtbevölkerung ausmachen. Sie haben einen eigenen Sender und einen weiteren Sender mit einem Mischprogramm.
Dem gegenüber ist die deutschsprachige Mehrheitsbevölkerung krass benachteiligt. Für 97,5 % der Gesamtbevölkerung, das sind mehr als eine halbe Million Kärntner, steht lediglich ein Sender mit einem Mischprogramm zur Verfügung. Diese Lösung zu Lasten der Mehrheitsbevölkerung wird weltweit nirgends praktiziert.