Nach dem 2. Weltkrieg okkupierten am 8. Mai 1945 nicht nur britische Besatzungstruppen, sondern entgegen alliierten Vereinbarungen auch Titopartisanen Kärntner Gebiete. Am 12. Mai 1945 proklamierte die jugoslawische Armee den Anschluss Kärntens an Groß-Jugoslawien. Nach dem 8. Mai 1945 wurden von Angehörigen der in Kärnten anwesenden Partisanenverbände 108 Kärntnerinnen und Kärntner verschleppt und in weiterer Folge in verschiedenen Internierungslagern nach Jugoslawien gebracht. Ihr Schicksal ist bis heute ungeklärt. Festzuhalten ist, dass Mord sowohl vor dem 8. Mai 1945 als auch danach ein Verbrechen ist, dass aber (nach Aussagen von Zeitzeugen) die Verbrechen nach dem 8. Mai 1945 nicht verfolgt wurden.
Die Sicherheitsdirektion von Kärnten ersuchte am 24. August 1950 „alle Personen, die in Kenntnis sind, was mit diesen Verschleppten geschehen ist... alle diesbezüglichen zweckdienlichen Angaben unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.“
Weiteres schrieb die Sicherheitsdirektion für Kärnten am 24. August 1950:
Jede noch so geringfügige Wahrnehmung oder Beobachtung kann für die Aufklärung des Schicksals der verschleppten Personen ungeheuer wertvoll sein.